Gutachter AS Köln

  • Kommt es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Unfall sind der Ärger und die Unsicherheit groß. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

  • Wir kommen zu Ihnen: Rufen Sie uns an oder wir rufen auch gerne zurück und vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeuges gerne bei Ihnen vor Ort!

  • Erstellung eines Unfall- bzw. Schadensgutachten inkl. Feststellung des Schadensumfanges, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Höhe der Nutzungsausfallentschädigung, ggf. Wertminderung Ihres Unfallfahrzeugs.

  • Für Sie ist das Schadensgutachten im Haftpflichtfall im Regelfall kostenlos, denn die Kosten gehören zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen keine Vorkasse leisten.

  • Sie möchten uns beauftragen oder haben noch Fragen zu unseren Gutachten, unseren Leistungen oder speziell zu Ihrem Fall? Sie möchten weitere Informationen oder einen Termin? Kontaktieren Sie uns per Telefon oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung!

Wichtig: Ihre Wahl

Den Gutachter bestimmt der Unfallgeschädigte. Darüber hinaus haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen freien und versicherungsunabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, der Ihnen...

→ weiterlesen

Wichtig: Ihr Recht

Trauen Sie den netten gegnerischen Versicherungen nicht, Sie sind in diesem Fall wirtschaftlich Ihr Gegner. Überlassen Sie im Schadenfall die Abwicklung nicht der gegnerischen Partei,...

→ weiterlesen